Kostenersatz Privatschulen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. Juni 2025 eine Anpassung des Kostenersatzes für den Besuch von Privatschulen beschlossen. Ziel ist eine notwendige budgetäre Konsolidierung bei gleichzeitiger sozial ausgewogener Unterstützung.

  • Für Kinder, die bereits eine Privatschule besuchen, bleibt der Kostenersatz der Gemeinde bis zum Ende der Pflichtschulzeit (4. Klasse Unterstufe) bei 70 % des Schulgeldes.
  • Das 9. Schuljahr in einer Privatschule wird weiterhin einmalig mit € 300,– unterstützt.
  • Für Schüler:innen, die ab dem Schuljahr 2026/2027 neu in eine Privatschule eintreten, beträgt der Kostenersatz 50 %.

Mit dieser Regelung werden bestehende Familien geschützt und gleichzeitig die finanziellen Erfordernisse der Gemeinde für die kommenden Jahre berücksichtigt.


27.01.2026